Physiotherapie München: unsere Therapiemethoden
Regelverordnung nach Heilmittelkatalog
Die Krankengymnastik/Physiotherapie ist ein Heilmittel, das Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit zusteht.
Seit Juli 2001 ist die Art und der Umfang der Verordnungen in einem Heilmittelkatalog geregelt. Je nach Diagnose ist eine Abfolge von Verordnungen möglich. In der Regel sind dies drei Rezepte hintereinander.
Ein Beispiel: Sie haben chronische Rückenschmerzen.
1. Verordnung : 6x Krankengymnastik oder manuelle Therapie plus 6x Fango
1. Folgeverordnung wie oben
2. Folgeverordnung wie oben
Dann sind für diese Diagnose 12 Wochen Pause vorgeschrieben.
Falls Sie im Anschluß ein weiteres behandlungsbedürftiges Problem haben (z.B. an der Halswirbelsäule), so kann die Behandlung (für diese neue Diagnose) unmittelbar fortgesetzt werden!
Ihr Arzt/Ärztin entscheidet über den Umfang der Verordnung. Auch Verordnungen außerhalb des Regelfalles sind zur kontinuierlichen Behandlung möglich.
Es besteht für Ihren Arzt/Ärztin allerdings keine Verpflichtung, den Rahmen des Heilmittelkataloges voll auszuschöpfen. Zur näheren Information fragen Sie uns bitte. In der Physiotherapiepraxis München ist dazu auch eine übersichtliche Tabelle erhältlich.
Ihr finanzieller Eigenanteil
Wenn Sie nicht von der Rezeptgebühr befreit sind, ist zu Beginn der physiotherapeutischen Behandlungen ein Eigenanteil von 10 Euro pro Verordnung plus 10% der Behandlungskosten zu zahlen. Für ein Standardrezept 6x Krankengymnastik und 6x Fango sind dies ca. 29 Euro.